Wohngruppenzuschlag: Voraussetzungen und Antrag

PKV Advisor Redaktion

Updated on:

Gemütliches Gemeinschaftszimmer einer Senioren-Wohngruppe mit Sesseln

Eigenes Zimmer, gemeinsame Küche, ein Pflegedienst, der nach Bedarf kommt: Ambulant betreute Wohngruppen sind für viele die Mitte zwischen der eigenen Wohnung und dem Pflegeheim. Was erstaunlich viele nicht wissen: Für dieses Leben in der Gruppe gibt es einen eigenen Zuschlag der Pflegeversicherung, den Wohngruppenzuschlag. Er bezahlt die Organisation der gemeinsamen Betreuung, also genau das, was eine Wohngruppe erst funktionieren lässt. Welche Voraussetzungen gelten, was die Präsenzkraft macht und worauf Sie bei Einzug oder Gründung achten sollten, steht hier.

Der Zuschlag in wenigen Sätzen

  • Der Wohngruppenzuschlag ist ein fester monatlicher Betrag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, zuletzt 214 Euro. Den aktuellen Wert bestätigt Ihnen Ihre Pflegekasse.
  • Voraussetzung ist eine Gruppe mit in der Regel mindestens drei und höchstens zwölf pflegebedürftigen Bewohnern.
  • Die Gruppe muss gemeinschaftlich eine Präsenzkraft beauftragen, die Organisation und Betreuung koordiniert.
  • Gezahlt wird zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, eine Anrechnung findet nicht statt.
  • Mehrere Pflegebedürftige, die einfach nur zusammenwohnen, ohne die organisatorischen Voraussetzungen? Dann gibt es keinen Zuschlag.
Gemuetliches Wohnzimmer einer Senioren-Wohngemeinschaft mit Sesseln und Brettspiel

Was eine ambulant betreute Wohngruppe eigentlich ist

Stellen Sie sich eine große Wohnung oder ein Haus vor, in dem mehrere pflegebedürftige Menschen zusammenleben. Jeder hat ein eigenes Zimmer oder Apartment, Küche und Wohnzimmer werden geteilt. Die Pflege läuft wie zu Hause: Angehörige helfen mit, ein ambulanter Pflegedienst kommt zu seinen Einsätzen und wird von jedem Bewohner frei gewählt. Betreuung und Hauswirtschaft organisiert die Gruppe gemeinsam. Rechtlich bleibt das Ganze eine häusliche Versorgung, kein Heim, und das hat greifbare Folgen: eigene Mietverträge, selbst gewählter Pflegedienst, ein Alltag, den die Bewohner mitgestalten.

Viele Wohngruppen haben sich auf Menschen mit Demenz spezialisiert, weil die kleine, überschaubare Runde Orientierung und Sicherheit gibt. Andere nehmen Pflegebedürftige allgemein auf, wieder andere richten sich an jüngere Betroffene, die in einer klassischen Senioreneinrichtung fehl am Platz wären.

Vier Bedingungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen

Der Zuschlag fällt nicht vom Himmel, vier Dinge müssen zusammenkommen. Erstens leben in der Gruppe regelmäßig mindestens drei pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad zusammen, die Obergrenze liegt bei zwölf Bewohnern. Zweitens beauftragt die Gruppe gemeinschaftlich mindestens eine Präsenzkraft. Drittens bezieht jeder Bewohner Leistungen der häuslichen Pflege, also Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder die Kombination. Viertens muss das Zusammenleben auf Dauer und auf gemeinschaftliche Versorgung angelegt sein; eine reine Zweckgemeinschaft aus Mitbewohnern ohne Betreuungsorganisation reicht nicht. Erkennbar ist die Gruppe auch baulich, etwa an den gemeinschaftlich genutzten Räumen.

Wer in eine bestehende, anerkannte Wohngruppe einzieht, darf an dieser Stelle durchatmen: Um diese Punkte müssen Sie sich meist nicht selbst kümmern. Gruppe beziehungsweise Träger haben sie längst mit den Pflegekassen geklärt.

Die Präsenzkraft: keine Pflegekraft, sondern der Dreh- und Angelpunkt

Die Präsenzkraft pflegt nicht im klassischen Sinn. Sie organisiert. Termine koordinieren, die Einsätze des Pflegedienstes abstimmen, gemeinsame Aktivitäten auf die Beine stellen, hauswirtschaftliche Abläufe am Laufen halten und für Bewohner, Angehörige und Dienstleister ansprechbar sein, das ist ihr Job. Beauftragt wird sie von der Wohngruppe gemeinschaftlich, bezahlt aus dem Wohngruppenzuschlag. Genau dafür ist der Zuschlag gedacht: nicht für Miete, nicht für Pflege, sondern für alles, was an Organisation und Betreuung dazukommt. In manchen Gruppen ist zusätzlich Tag und Nacht Betreuung anwesend. Das hängt vom Konzept ab und wird vertraglich gesondert geregelt, und auch gesondert bezahlt.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Eine Wohngruppe rechnet sich aus mehreren Teilen: die Miete fürs eigene Zimmer plus Anteil an den Gemeinschaftsflächen, die Nebenkosten, eine Pauschale für Haushaltsführung und Verpflegung, die Kosten der Präsenzkraft, die der Zuschlag abdecken soll, und gegebenenfalls eine Betreuungspauschale für zusätzliche Anwesenheitszeiten. Die Pflege selbst wird wie zu Hause über Pflegegeld oder Sachleistungen des jeweiligen Bewohners finanziert.

Ist das am Ende günstiger als ein Heimplatz? Manchmal ja. Bei umfangreicher Betreuung rund um die Uhr kann die Summe aber in ähnlichen Regionen landen. Lassen Sie sich deshalb vor Vertragsabschluss jede Kostenposition einzeln aufschlüsseln und prüfen Sie, was die Pflegeversicherung davon tatsächlich trägt. Für die Gründung einer neuen Gruppe gab es zeitweise eine Anschubfinanzierung; ob und in welcher Form sie aktuell angeboten wird, erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Vom Einzug zum Zuschlag: so gehen Sie vor

  1. Wohngruppe finden oder prüfen. Klären Sie bei bestehenden Gruppen, ob der Zuschlag dort bereits gezahlt wird, und lassen Sie sich das Konzept in Ruhe erklären.
  2. Pflegegrad sicherstellen. Jeder Bewohner braucht einen anerkannten Grad und bezieht häusliche Pflegeleistungen.
  3. Präsenzkraft regeln. Ist sie gemeinschaftlich beauftragt? Bei einer Neugründung muss das organisiert werden.
  4. Antrag bei der Pflegekasse stellen. Mit Nachweis über die Wohngruppe und die Beauftragung der Präsenzkraft.
  5. Verträge getrennt prüfen. Mietvertrag, Betreuungsvertrag, Regelungen zu Kosten und Kündigung, alles einzeln durchlesen, nicht im Paket abnicken.
  6. Änderungen melden. Zieht jemand aus oder verändert sich die Gruppe, informieren Sie die Kasse, damit der Anspruch geprüft werden kann.

Wo es rund um den Zuschlag oft hakt

  • Für selbstverständlich gehalten. Der Zuschlag wird nur auf Antrag und bei erfüllten Voraussetzungen gezahlt, nicht automatisch mit dem Einzug.
  • Miete und Betreuung vermischt. Der Zuschlag deckt nur die Präsenzkraft. Wer meint, damit sei ein Teil der Miete finanziert, plant falsch.
  • Die Gruppengröße aus dem Blick verloren. Sinkt die Zahl der pflegebedürftigen Bewohner unter drei, kann der Anspruch für alle entfallen. Fragen Sie, wie die Gruppe mit Fluktuation umgeht.
  • Verträge im Paket unterschrieben. Miete, Pflege und Betreuung sind rechtlich getrennte Bereiche. Unklare Paketverträge machen spätere Änderungen und Kündigungen unnötig schwer.

Bevor Sie unterschreiben: die Kontrollliste

  • Gruppe besteht aus drei bis zwölf pflegebedürftigen Bewohnern
  • Präsenzkraft gemeinschaftlich beauftragt und dokumentiert
  • Eigener Pflegegrad und häusliche Pflegeleistungen vorhanden
  • Antrag auf Wohngruppenzuschlag bei der Pflegekasse gestellt
  • Alle Kostenpositionen einzeln aufgeschlüsselt
  • Miet- und Betreuungsvertrag getrennt gelesen
  • Regelung für Auszug und Gruppenveränderung erfragt

Das wird oft gefragt

Schmälert der Zuschlag mein Pflegegeld?

Nein. Er ist eine zusätzliche Leistung und wird weder vom Pflegegeld noch von den Pflegesachleistungen abgezogen. Auch der Entlastungsbetrag bleibt daneben bestehen.

Darf ich meinen Pflegedienst in der Gruppe selbst wählen?

Ja, das ist ein Grundprinzip dieser Wohnform. Jeder Bewohner wählt frei. In der Praxis nutzen viele Gruppen denselben Dienst, weil das die Abstimmung erleichtert. Verpflichtet ist dazu niemand.

Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt?

Der Anspruch bleibt bei vorübergehender Abwesenheit grundsätzlich bestehen, die Miete läuft allerdings weiter. Wie lange ein Zimmer bei längerer Abwesenheit freigehalten wird, steht im Mietvertrag. Sprechen Sie das vor dem Einzug an, nicht erst im Ernstfall.

Eignet sich eine Wohngruppe bei Demenz?

Ja, viele Gruppen sind genau darauf ausgerichtet. Kleine Runde, feste Bezugspersonen, ein strukturierter Tag, das kommt dem Bedürfnis nach Orientierung entgegen. Achten Sie auf ein ausgewiesenes Demenzkonzept und die Betreuungszeiten.

Selbst gründen: ein Projekt mit Vorlauf

Nicht überall gibt es freie Plätze. Mancherorts gründen Angehörige deshalb selbst eine Gruppe, etwa wenn mehrere Betroffene aus einem Stadtteil zusammenziehen möchten. Der Anfang ist organisatorisch anspruchsvoll: Es braucht eine geeignete, barrierearme Wohnung, mindestens drei pflegebedürftige Bewohner, einen ambulanten Pflegedienst als Partner und eine Präsenzkraft, die die Gruppe gemeinschaftlich beauftragt. Sinnvoll ist eine schriftliche Vereinbarung der Bewohner beziehungsweise ihrer Vertreter über Kostenverteilung, Entscheidungen und den Umgang mit Auszügen. Pflegekassen und Pflegestützpunkte beraten zu den Anforderungen; für Umbauten und gemeinsame Anschaffungen gab es zeitweise eine Anschubfinanzierung. Ob sie aktuell verfügbar ist, klären Sie vor Beginn der Planungen. Rechnen Sie mehrere Monate Vorlauf ein und holen Sie sich Begleitung von Vereinen, die in Ihrer Region schon Wohngruppen betreiben. Deren Erfahrung ist mehr wert als jede Broschüre.

Wohngruppe, betreutes Wohnen oder gleich das Heim?

Die drei Wohnformen unterscheiden sich vor allem im Betreuungsgrad. Betreutes Wohnen heißt: eigene Wohnung, zubuchbare Dienste, gedacht für Menschen, die weitgehend selbstständig sind. Die Wohngruppe verbindet eigenes Zimmer und Gemeinschaft mit organisierter Betreuung und ambulanten Diensten; sie passt, wenn regelmäßige Hilfe und Anwesenheit gebraucht werden, aber keine Versorgung rund um die Uhr durch festes Pflegepersonal. Das Pflegeheim ist die richtige Wahl bei hohem, komplexem Bedarf, mit Personal im Haus, Tag und Nacht. Wer zwischen Wohngruppe und Heim schwankt, sollte sich eine ehrliche Frage stellen: Wie oft wird nachts Hilfe nötig, und kann der gewählte Pflegedienst das verlässlich abdecken? Viele Gruppen laden außerdem ein, die Räume zu besichtigen und mit Bewohnern zu sprechen. Nutzen Sie das. Ein Nachmittag vor Ort sagt mehr als jede Kostenaufstellung.

Alltag in der Gruppe: Frühstück, wenn man wach wird

Der größte Unterschied zum Heim ist der Rhythmus. Gefrühstückt wird nicht zu einer zentralen Uhrzeit im Speisesaal, sondern nach und nach in der gemeinsamen Küche. Wer kann, hilft beim Tischdecken oder Kochen mit. Wer es nicht mehr kann, wird versorgt, ohne dass daraus ein Vorgang wird. Die Präsenzkraft koordiniert den Tag, der Pflegedienst kommt zu seinen Einsätzen, nachmittags gibt es gemeinsame Aktivitäten oder Ruhe im eigenen Zimmer. Angehörige sind meist enger eingebunden als im Heim, kommen zu den üblichen Zeiten zu Besuch, oft mit eigenem Schlüssel. Diese Normalität ist der Grund, warum sich viele Menschen mit beginnender Demenz in Wohngruppen länger wohlfühlen als in großen Einrichtungen.

Wenn die Kasse ablehnt

Wird der Zuschlag abgelehnt oder eingestellt, muss die Pflegekasse das begründen. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Beratung gibt es vorab bei Pflegestützpunkten und Verbraucherzentralen, die solche Bescheide aus Erfahrung kennen und schnell sehen, wo es hakt.

Unterm Strich finanziert der Wohngruppenzuschlag genau das, was eine Wohngruppe vom bloßen Zusammenwohnen unterscheidet: verlässliche Organisation und Betreuung durch eine Präsenzkraft. Ihr nächster Schritt ist bescheiden: Fragen Sie bei der Wohngruppe Ihrer Wahl nach, ob der Zuschlag dort gezahlt wird, und lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse Antrag und aktuelle Beträge bestätigen. Dann wissen Sie, woran Sie sind.

Auch interessant in diesem Zusammenhang: Hilfe zur Pflege vom Sozialamt: Voraussetzungen, Antrag und Höhe, Kurzzeitpflege: Kosten, Voraussetzungen und Antrag – der komplette Ratgeber and Pflege-Bahr: Staatlich geförderte Pflegevorsorge – Förderung, Kosten und Voraussetzungen.

Schreibe einen Kommentar