PKV-Tarifwechsel: So sparen Sie bis zu 300 Euro im Monat, ohne den Versicherer zu wechseln

Zufriedener Mann freut sich über seine Ersparnis nach dem internen PKV-Tarifwechsel

Klaus Berger ist 61, Maschinenbauingenieur, und seit 2001 bei derselben privaten Krankenversicherung. Sein Tarif stammt aus dem Jahr 2009. Nach der letzten Beitragserhöhung zahlt er 714 Euro im Monat. Dann macht er etwas, das erstaunlich wenige Privatversicherte je tun: Er schreibt seiner Versicherung einen Brief und verlangt eine Auskunft zum Tarifwechsel. Vier Wochen später liegt ein Angebot auf seinem Tisch. Nahezu gleiche Leistungen, gleiches Haus, neuer Beitrag: 492 Euro.

Das sind 222 Euro weniger. Jeden Monat. Aufs Jahr gerechnet 2.664 Euro. Seine Alterungsrückstellung von rund 41.000 Euro bleibt vollständig erhalten, es gab keine Gesundheitsfragen, keine Wartezeiten, keinen neuen Vertrag bei einem fremden Anbieter. Dahinter steckt kein Verhandlungstrick und kein Schlupfloch, sondern ein Recht, das seit Jahren im Gesetz steht: der interne Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG. Dieser Ratgeber erklärt, was Ihnen dieser Paragraf konkret garantiert, wie der Wechsel abläuft und wo die Fallen liegen, über die in Hochglanzbroschüren niemand spricht.

Was Paragraf 204 VVG Ihnen garantiert

Der Kern des Gesetzes ist schnell erzählt: Als Versicherungsnehmer dürfen Sie jederzeit verlangen, in einen anderen Tarif Ihres eigenen Versicherers zu wechseln, sofern dieser gleichartigen Versicherungsschutz bietet. Krankheitskosten gegen Krankheitskosten, Krankentagegeld gegen Krankentagegeld. An dieses Verlangen knüpft das Gesetz Bedingungen, die den Wechsel für langjährig Versicherte so wertvoll machen.

Gesetzbuch und Richterhammer neben einem Versicherungsvertrag als Symbol für das Tarifwechselrecht
  • Keine neue Gesundheitsprüfung. Für den Leistungsumfang, den Sie schon haben, darf der Versicherer weder Fragen zu Ihrer Gesundheit stellen noch Risikozuschläge oder Ausschlüsse verhängen. Ihr Gesundheitszustand mit 61 interessiert niemanden, versichert wird der Status, mit dem Sie einst eingestiegen sind.
  • Keine neuen Wartezeiten. Erfüllte Wartezeiten aus dem Alttarif gelten im neuen Tarif weiter.
  • Volle Alterungsrückstellung. Das über Jahrzehnte angesparte Polster wird komplett angerechnet. Das ist der Unterschied zum Anbieterwechsel, bei dem ein großer Teil dieses Guthabens verloren geht.
  • Mehrleistungen sind der einzige prüfbare Teil. Will der neue Tarif mehr leisten als der alte, etwa ein Einbettzimmer statt Zweibettzimmer, darf der Versicherer nur für diesen Mehrteil eine Gesundheitsprüfung verlangen und nur dafür einen Zuschlag erheben oder eine Wartezeit festlegen.
  • Beratungspflicht des Versicherers. Auf Ihr Verlangen hin muss die Gesellschaft Sie beraten, die für einen Wechsel infrage kommenden Tarife benennen, die Beiträge gegenüberstellen und Sie auch über erkennbare Nachteile des Wechsels aufklären. Sie müssen sich das Angebot also nicht selbst zusammensuchen.

Wichtig zu wissen: Der Wechsel ist nicht an eine Beitragserhöhung gekoppelt. Sie können ihn jederzeit anstoßen, auch mitten im Jahr und auch dann, wenn Ihr Beitrag gerade stabil ist. Er wirkt in der Regel zum Ersten des Folgemonats.

Warum Sie von dieser Möglichkeit so selten hören

Man könnte meinen, ein Sparpotenzial von mehreren tausend Euro im Jahr würde sich herumsprechen. Tut es aber nicht, und das hat Gründe. Für den Versicherer ist ein gut zahlender Bestandskunde in einem alten Tarif schlicht einträglich. Alte Tarife altern zudem in sich geschlossen: Es kommen keine jungen, gesunden Neukunden mehr hinzu, das Kollektiv wird Jahr für Jahr älter und kostspieliger, die Beiträge steigen schneller als im Durchschnitt. Fachleute nennen das Vergreisung eines Tarifs, und sie ist der Hauptgrund, warum langjährig Versicherte überproportional hohe Erhöhungen sehen.

Auch Ihr Vermittler hat wenig Anlass, Sie anzurufen. Für einen internen Tarifwechsel fließt keine nennenswerte Abschlussprovision, die verdient er nur bei einem echten Neuabschluss. Die Folge: Das Recht existiert, aber niemand verdient daran, es Ihnen zu erklären. Verbraucherzentralen weisen seit Jahren darauf hin, dass viele langjährig Versicherte deutlich zu viel zahlen, ohne je ein Wechselangebot gesehen zu haben.

Der Ablauf in fünf Schritten

Schritt 1: Ausgangslage sauber klären. Sammeln Sie, was Sie heute haben: Tarifname, Monatsbeitrag, Höhe der Selbstbeteiligung, die Leistungsdetails aus Ihren Versicherungsbedingungen. Nicht den Werbeflyer von damals, die Bedingungen. Interessant sind vor allem die stationären Leistungen, die Erstattungssätze bei Zahnbehandlung, die Zahl der erstatteten Psychotherapie-Sitzungen, Heilmittel und das Krankentagegeld.

Schritt 2: Schriftlich Auskunft anfordern. Ein formloser Brief oder eine E-Mail genügt. Eine Formulierung, die sich bewährt hat: „Bitte übersenden Sie mir gemäß Paragraf 204 VVG eine Übersicht aller Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz, in die ich wechseln kann, jeweils mit dem für mich nach Anrechnung meiner Alterungsrückstellung geltenden Beitrag. Bitte stellen Sie außerdem die Leistungsunterschiede zu meinem jetzigen Tarif dar.“ Der letzte Satz ist wichtig. Er zwingt den Versicherer, Unterschiede offenzulegen, statt nur den neuen Beitrag zu nennen.

Schritt 3: Angebote wirklich vergleichen. Der Beitrag allein sagt wenig. Ein Tarif, der 180 Euro billiger ist, aber die Zahnstaffel halbiert und Psychotherapie auf 20 Sitzungen begrenzt, ist kein gutes Geschäft, wenn absehbar eine Brücke fällig wird. Gehen Sie die Punkte aus Schritt 1 einzeln durch und markieren Sie jede Abweichung. Fragen Sie bei allem nach, was unklar bleibt, und lassen Sie sich Antworten schriftlich geben.

Schritt 4: Wechsel schriftlich erklären. Haben Sie sich entschieden, teilen Sie dem Versicherer den Zieltarif und den gewünschten Wechseltermin mit. Sie erhalten einen neuen Versicherungsschein. Prüfen Sie ihn Zeile für Zeile, insbesondere Beitrag, Selbstbeteiligung und die mitgenommenen Bausteine.

Schritt 5: Erste Abbuchung kontrollieren. Klingt kleinlich, verhindert aber Ärger. Stimmt der erste abgebuchte Betrag mit dem Angebot überein, ist der Wechsel sauber durch. Legen Sie die komplette Korrespondenz ab, sie ist der Beleg dafür, was Ihnen zugesagt wurde.

Zur Dauer: Rechnen Sie mit zwei bis sechs Wochen, bis ein vollständiges Angebot vorliegt. Kommt nur eine dünne Liste ohne Leistungsgegenüberstellung zurück, ist das kein Ergebnis, sondern eine Verzögerung. Bleiben Sie freundlich, aber hartnäckig, und verweisen Sie auf die Beratungspflicht. Hilft auch das nicht, ist der PKV-Ombudsmann die nächste Adresse.

Das Beispiel in Zahlen: alt gegen neu

Zurück zu Klaus Berger. So sah der Vergleich aus, den ihm sein Versicherer nach seiner Anfrage schicken musste:

Merkmal Alter Tarif (seit 2009) Neuer Tarif
Monatsbeitrag 714 Euro 492 Euro
Selbstbeteiligung pro Jahr 600 Euro 600 Euro
Stationär Zweibettzimmer, Chefarzt Zweibettzimmer, Chefarzt
Zahnbehandlung 80 Prozent 80 Prozent
Alterungsrückstellung 41.200 Euro wird voll weitergeführt
Gesundheitsprüfung entfällt keine
Ersparnis 222 Euro im Monat, 2.664 Euro im Jahr
Sparschwein mit Euro-Münzen und Taschenrechner als Symbol für die monatliche Ersparnis beim Tarifwechsel

Warum ist der neue Tarif so viel günstiger, obwohl er fast dasselbe leistet? Weil sein Versichertenkollektiv deutlich jünger und gemischter ist, weil er moderner kalkuliert wurde und weil ein kleiner Baustein wegfällt: die Heilpraktiker-Leistungen, für die Herr Berger in 23 Jahren exakt null Euro eingereicht hat. Genau solche ehrlichen Verzichte sind es, die einen Wechsel sinnvoll machen. Ein Wechsel, bei dem Sie nichts aufgeben, das Sie je genutzt haben, ist kein Verzicht. Er ist überfällige Haushaltsführung.

Sechs Fallen, die richtig Geld kosten können

1. Die „Optimierung“, die ein Leistungsabbau ist. Manche Angebote tragen freundliche Namen und sind in Wahrheit abgespeckte Tarife. Schutz dagegen gibt es nur einen: die schriftliche Leistungsgegenüberstellung und Ihr eigener Abgleich mit den alten Bedingungen.

2. Der Beitragsentlastungstarif bleibt auf der Strecke. Haben Sie über Jahre in einen Beitragsentlastungstarif eingezahlt, klären Sie vor dem Wechsel ausdrücklich und schriftlich, was mit dem angesparten Guthaben geschieht. Je nach Gesellschaft und Tarifgeneration wird es übertragen oder es geht verloren. Das kann einen vermeintlich guten Wechsel ins Minus drehen.

3. Zu hohe Selbstbeteiligung. Eine kräftig erhöhte Selbstbeteiligung drückt den Beitrag am stärksten, wirkt aber im Krankheitsjahr eins zu eins zurück. Mit Anfang 60 steigt die Zahl der Arztkontakte statistisch spürbar. Wählen Sie eine Selbstbeteiligung, die Sie in einem schlechten Jahr zahlen können, ohne zu zögern.

4. Krankentagegeld vergessen. Gerade Selbstständige übersehen diesen Baustein. Passt der Tagessatz noch zu Ihrem heutigen Einkommen und Ihrem vereinbarten Beginn der Zahlung? Der Tarifwechsel ist der richtige Moment, das zu korrigieren, sonst stehen Sie im Krankheitsfall mit einem Tagessatz aus dem Jahr 2010 da.

5. Die Einbahnstraße nicht erkennen. Der Wechsel ist endgültig. In Ihren geschlossenen Alttarif kommen Sie nicht zurück, auch dann nicht, wenn sich der neue Tarif später ungünstiger entwickelt als erwartet. Deshalb erst rechnen, dann unterschreiben, nie umgekehrt.

6. Wechsel und Kündigung verwechseln. Der interne Wechsel braucht keine Frist und keine Beitragserhöhung als Anlass. Das Sonderkündigungsrecht nach einer Erhöhung läuft dagegen in einer eigenen Zwei-Monats-Frist. Was es damit auf sich hat und warum die Kündigung fast immer die schlechtere Wahl ist, lesen Sie in unserem Ratgeber zur PKV-Beitragserhöhung und Ihren Rechten.

Checkliste vor Ihrer Unterschrift

  • Liegt die Leistungsgegenüberstellung des Versicherers schriftlich vor?
  • Sind Selbstbeteiligung und die für Sie wichtigen Leistungen mindestens gleichwertig?
  • Wurde Ihre Alterungsrückstellung im Angebot ausdrücklich voll angerechnet?
  • Ist geklärt, was mit einem vorhandenen Beitragsentlastungstarif passiert?
  • Passt der Krankentagegeld-Baustein noch zu Ihrem Einkommen?
  • Kennen Sie den genauen Wechseltermin und den ersten neuen Beitrag?

Häufige Fragen zum internen Tarifwechsel

Kann mein Versicherer den Wechsel ablehnen?

Bei gleichartigem Versicherungsschutz: nein. Das Wechselrecht ist gesetzlich verankert, und der Versicherer darf dafür weder eine Gesundheitsprüfung verlangen noch den Wechsel von Ihrem Gesundheitszustand abhängig machen. Prüfbar sind nur echte Mehrleistungen des Zieltarifs, und auch dort nur der Mehrteil.

Wie oft darf ich den Tarif wechseln?

Ein gesetzliches Limit gibt es nicht. Praktisch sinnvoll ist eine Prüfung alle paar Jahre oder immer dann, wenn eine kräftige Beitragserhöhung ins Haus steht. Bedenken Sie aber die Einbahnstraße: Jeder Wechsel schließt die Tür zu Ihrem bisherigen Tarif endgültig.

Kostet mich der interne Wechsel etwas?

Der Wechsel selbst ist kostenlos, es fallen keine Abschlusskosten an. Gebühren entstehen nur, wenn Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsberater begleiten lassen. Der arbeitet auf Honorar und kann sich bei hohen Beiträgen schnell rechnen, ist aber kein Muss.

Geht ein Tarifwechsel auch aus dem Basis- oder Standardtarif?

In diese Tarife hinein können Sie jederzeit wechseln, das ist oft der Rettungsanker bei Zahlungsschwierigkeiten. Zurück in einen normalen Volltarif ist es deutlich schwieriger, weil der Versicherer dann eine Gesundheitsprüfung verlangen darf. Wer nicht in einer echten Notlage steckt, sollte diesen Schritt deshalb sehr genau abwägen.

Verliere ich Ansprüche, die ich mir über die Jahre erworben habe?

Die Alterungsrückstellung bleibt vollständig erhalten, erfüllte Wartezeiten werden übernommen. Achten sollten Sie auf tarifgebundene Details wie Zahnstaffeln: Haben Sie in Ihrem Alttarif über Jahre eine höhere Erstattungsstufe erreicht, prüfen Sie, ob der neue Tarif diese Stufe sofort gewährt oder wieder eine Staffel aufbaut.

Fazit

Der interne Tarifwechsel ist das vielleicht am schlechtesten beworbene Sparprogramm Deutschlands. Er verlangt von Ihnen einen Brief, ein paar Stunden Vergleichsarbeit und die Geduld, ein Angebot Zeile für Zeile zu lesen. Im Gegenzug winken regelmäßig drei- bis vierstellige Ersparnisse pro Jahr, ohne dass Sie Ihren Versicherer, Ihre Alterungsrückstellung oder Ihren gewohnten Leistungsumfang aufgeben. Wenn Ihr Beitrag in den letzten Jahren kräftig gestiegen ist und Ihr Tarif schon ein Jahrzehnt auf dem Buckel hat, ist die schriftliche Anfrage nach Paragraf 204 VVG der lohnendste Brief, den Sie dieses Jahr schreiben werden.

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