Der Brief liegt im November oder Dezember im Kasten, und er ist selten willkommen. Statt 587 Euro sollen es ab Januar 652 Euro sein. Das sind 65 Euro mehr im Monat und 780 Euro mehr im Jahr, für exakt dieselbe Leistung. Wer so ein Schreiben seiner privaten Krankenversicherung in den Händen hält, hat meist zwei Impulse: ärgern und kündigen. Der erste ist verständlich. Der zweite ist fast immer ein Fehler.
Denn eine Beitragserhöhung ist kein Schicksal, gegen das Sie machtlos wären. Sie haben ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, und Sie haben noch mindestens vier weitere Hebel, die in der Praxis deutlich mehr bringen. In diesem Ratgeber gehen wir alles der Reihe nach durch: warum die Beiträge steigen, welche Fristen ab dem Zugang des Briefes laufen und welche Alternative sich in welcher Lage wirklich rechnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht überstürzt kündigen. Eine Kündigung vernichtet Ihre Alterungsrückstellung und ist ab Mitte 50 praktisch nicht mehr rückgängig zu machen.
- Sie dürfen den Vertrag wegen der Erhöhung außerordentlich kündigen, und zwar innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung, wirksam zum Datum der Erhöhung.
- Am meisten spart fast immer der interne Tarifwechsel beim selben Versicherer nach Paragraf 204 VVG, oft 150 bis 300 Euro im Monat.
- Eine höhere Selbstbeteiligung lohnt sich vor allem für Versicherte, die selten Leistungen einreichen.
- Lassen Sie sich die Erhöhung schriftlich begründen und fordern Sie eine Tarifwechsel-Auskunft an, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Warum die Beiträge überhaupt steigen
Die private Krankenversicherung kalkuliert anders als die gesetzliche. Ihr Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, sondern vom gewählten Tarif, vom Eintrittsalter und vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Steigt er trotzdem, liegt das fast nie an Ihnen persönlich. Es trifft immer das gesamte Tarifkollektiv.
Der größte Treiber sind die Leistungsausgaben. Behandlungen werden teurer, neue Medikamente und Therapien kommen auf den Markt, und die Versicherten eines Tarifs werden gemeinsam älter. Zuletzt sind die Ausgaben der Versicherer spürbar gestiegen, in manchen Jahren um annähernd zehn Prozent. Dazu kommt die Zinsseite: Die Alterungsrückstellungen, also jenes Polster, das Ihren Beitrag im Alter stabil halten soll, werfen an den Kapitalmärkten seit Jahren weniger ab als früher kalkuliert.
Rechtlich ist die Anpassung an enge Bedingungen geknüpft. Nach Paragraf 203 VVG darf der Versicherer die Prämie nur anpassen, wenn eine Rechnungsgrundlage, etwa die Versicherungsleistungen, um mehr als zehn Prozent vom kalkulierten Wert abweicht. Bei der Sterblichkeit liegt die Schwelle bei fünf Prozent. Ein unabhängiger Treuhänder muss der Anpassung zustimmen, und der Versicherer muss Ihnen die Gründe im Erhöhungsschreiben nachvollziehbar darlegen. Heißt für Sie: Die Erhöhung ist in der Regel rechtmäßig. Aber sie sagt nichts darüber aus, ob Ihr Tarif noch der richtige für Sie ist.
Die Frist, die Sie nicht verpassen dürfen: Ihr Sonderkündigungsrecht
Sobald die Prämie steigt, entsteht ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 205 VVG. Die Regeln sind klar und die Uhr tickt ab einem bestimmten Tag: dem Zugang des Schreibens bei Ihnen.

Der Versicherer muss Sie spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden über die Erhöhung informieren. Ab dem Zugang dieser Mitteilung haben Sie zwei Monate Zeit, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung wird dann genau zu dem Zeitpunkt wirksam, ab dem der höhere Beitrag gelten würde. Sie zahlen also keinen einzigen Monat den neuen Preis, wenn Sie fristgerecht kündigen.
Drei praktische Punkte werden oft übersehen. Erstens: Senden Sie eine Kündigung immer nachweisbar, also per Einschreiben oder per E-Mail mit ausdrücklicher Empfangsbestätigung. Zweitens: In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Ohne Anschlussvertrag stehen Sie nicht nur ohne Schutz da, bei einem späteren Neuabschluss drohen außerdem Beitragszuschläge für die unversicherte Zeit. Drittens: Notieren Sie sich die Frist sofort im Kalender. Wer die zwei Monate verstreichen lässt, sitzt ein weiteres Jahr im teureren Tarif, von den anderen Optionen in diesem Artikel einmal abgesehen.
Warum die Kündigung fast immer die schlechteste Idee ist
Auf dem Papier klingt der Ausweg verlockend: weg vom teuren Versicherer, hin zu einem günstigeren Anbieter. In der Praxis zahlen Sie dafür einen Preis, der im Brief nicht steht.
Das größte Problem ist die Alterungsrückstellung. Nach 25 Versicherungsjahren können dort 30.000 bis 45.000 Euro stehen, Geld, das Sie über Ihre Beiträge selbst angespart haben, damit es im Alter nicht unbezahlbar wird. Bei einem Wechsel des Versicherers nehmen Sie davon nur den sogenannten Übertragungswert mit, und der entspricht lediglich dem Anteil, der auf einen Basistarif entfallen würde. Der Rest ist weg. Endgültig.
Hinzu kommt die neue Gesundheitsprüfung. Mit 61 sind Vorerkrankungen eher die Regel als die Ausnahme, und jeder neue Versicherer darf dafür Risikozuschläge verlangen, Leistungen ausschließen oder den Antrag gleich ablehnen. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab dem 55. Lebensjahr zudem so gut wie ausgeschlossen. Wer mit Anfang 60 kündigt, tauscht also ein lösbares Preisproblem gegen ein echtes Versorgungsrisiko ein. Die Kündigung bleibt ein Druckmittel und eine Notlösung für wenige Ausnahmefälle, etwa wenn Sie ohnehin wieder versicherungspflichtig beschäftigt werden. Mehr nicht.
Die besseren Alternativen, geordnet nach Sparpotenzial
1. Interner Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG. Sie bleiben bei Ihrem Versicherer, wechseln aber in einen günstigeren Tarif mit weitgehend gleichen Leistungen. Keine neue Gesundheitsprüfung, keine neuen Wartezeiten, und Ihre Alterungsrückstellung wird vollständig angerechnet. Je nach Ausgangstarif sind 150 bis 300 Euro Ersparnis im Monat realistisch, in Einzelfällen mehr. Wie das Schritt für Schritt funktioniert, zeigt unser Ratgeber zum PKV-Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG.
2. Leistungsbausteine ehrlich prüfen. Viele Altverträge enthalten Bausteine, die beim Abschluss gut klangen und heute kaum noch genutzt werden: das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, großzügige Heilpraktiker-Leistungen, ein üppiges Brillenbudget. Wer solche Bausteine streicht oder reduziert, spart je nach Tarif 40 bis 90 Euro im Monat. Vorsicht bei Psychotherapie und Heilmitteln: Das sind Leistungen, deren Wert man meist erst erkennt, wenn man sie braucht. Streichen Sie Dekoration, nicht Substanz.
3. Zahlweise auf jährlich umstellen. Klingt banal, bringt aber Geld. Viele Versicherer gewähren bei jährlicher Zahlung einen Nachlass von zwei bis vier Prozent. Bei 650 Euro Monatsbeitrag sind das bis zu 300 Euro im Jahr, nur für eine andere Abbuchungsweise. Voraussetzung ist natürlich, dass die Summe auf einmal verfügbar ist.
4. Beitragsentlastungstarif für Jüngere. Wer unter 50 ist, kann einen zusätzlichen Baustein abschließen, der den Beitrag ab einem vereinbarten Alter, meist 65 oder 67, spürbar senkt. Beispiel: 55 Euro extra im Monat bauen eine Entlastung von 150 Euro monatlich im Alter auf. Aber aufgepasst: Bei einer späteren Kündigung verfällt das angesparte Guthaben bei den meisten Gesellschaften. Der Baustein bindet Sie also an Ihren Versicherer.
| Maßnahme | Typische Ersparnis | Wichtigster Nachteil |
|---|---|---|
| Interner Tarifwechsel | 150 bis 300 Euro im Monat | Rückweg in den Alttarif ist versperrt |
| Selbstbeteiligung erhöhen | 30 bis 70 Euro im Monat | Höhere Kosten im Krankheitsjahr |
| Bausteine reduzieren | 40 bis 90 Euro im Monat | Weniger Komfortleistungen |
| Jährliche Zahlweise | 2 bis 4 Prozent des Jahresbeitrags | Hohe Einmalbelastung |
| Kündigung und Neuabschluss | Unsicher | Alterungsrückstellung geht weitgehend verloren |
Selbstbeteiligung erhöhen: die Rechnung, die viele falsch machen
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst tragen, bevor der Versicherer zahlt. Erhöhen Sie ihn, sinkt Ihr Beitrag. Die Frage ist nur, ob unter dem Strich etwas übrig bleibt. Rechnen wir es an einem typischen Fall durch.

Ihr Tarif hat eine Selbstbeteiligung von 300 Euro. Der Versicherer bietet denselben Tarif mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung an, der Beitrag sinkt dadurch um 54 Euro im Monat. Das sind 648 Euro im Jahr. Ihre maximale Mehrbelastung in einem richtig schlechten Jahr beträgt 700 Euro, nämlich die Differenz zwischen alter und neuer Selbstbeteiligung. Heißt: Selbst wenn Sie die Selbstbeteiligung in einem Jahr voll ausschöpfen, verlieren Sie fast nichts. In jedem Jahr, in dem Sie wenig oder gar nichts einreichen, gewinnen Sie die vollen 648 Euro. Wer gesund ist und selten zum Arzt geht, fährt mit der höheren Selbstbeteiligung fast immer besser. Wer dagegen jedes Jahr planbar hohe Behandlungskosten hat, etwa wegen einer chronischen Erkrankung mit regelmäßigen Therapien, spart kaum und sollte die Finger davon lassen. Es gibt hier kein richtig oder falsch, nur Ihre persönliche Rechnung der letzten drei Jahre.
Schritt für Schritt: So gehen Sie in den nächsten 14 Tagen vor
- Schreiben genau lesen. Neuer Beitrag, Datum des Wirksamwerdens und die Begründung der Erhöhung notieren. Prüfen Sie auch, ob die Erhöhung alle Bausteine betrifft oder nur einzelne, etwa nur die Krankheitskostenversicherung oder nur das Krankentagegeld.
- Frist eintragen. Zwei Monate ab Zugang des Briefes. Das ist Ihr spätester Kündigungstermin, falls alle Stricke reißen.
- Tarifwechsel-Auskunft anfordern. Schreiben Sie Ihren Versicherer an und verlangen Sie ausdrücklich eine Beratung und Tarifaufstellung nach Paragraf 204 VVG. Schriftlich, nicht nur telefonisch.
- Selbstbeteiligung durchrechnen. Addieren Sie Ihre eingereichten Kosten der letzten drei Jahre und vergleichen Sie sie mit der möglichen Beitragsersparnis.
- Unabhängige Meinung einholen. Wenn die Angebote des Versicherers unübersichtlich sind, lohnt sich ein Gespräch bei der Verbraucherzentrale oder einem unabhängigen Versicherungsberater, bevor Sie entscheiden.
- Erst entscheiden, dann handeln. Und falls es doch die Kündigung wird: erst den Anschlussvertrag sicher haben, dann kündigen. Niemals umgekehrt.
Wann sich unabhängige Beratung wirklich lohnt
Der Kundenservice Ihres Versicherers muss Sie zum Tarifwechsel beraten. Er wird es aber selten mit Begeisterung tun, denn ein günstigerer Tarif bedeutet weniger Einnahmen. Spätestens wenn die Tarifaufstellung unverständlich bleibt oder Ihnen auffällig leistungsschwache Tarife als Alternative präsentiert werden, holen Sie sich eine zweite Meinung. Die Verbraucherzentralen beraten zur privaten Krankenversicherung für vergleichsweise kleines Geld, oft um die 40 Euro. Unabhängige Versicherungsberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34d Absatz 2 der Gewerbeordnung arbeiten auf Honorarbasis und verkaufen Ihnen nichts, weil sie keine Provisionen erhalten dürfen. Und wenn Sie der Meinung sind, die Erhöhung selbst sei fehlerhaft, ist der PKV-Ombudsmann eine kostenlose Anlaufstelle, bevor es vor Gericht geht.
Häufige Fragen zur Beitragserhöhung
Darf mein Versicherer die Beiträge einfach erhöhen?
Einfach so nicht. Die Anpassung braucht eine gesetzliche Grundlage nach Paragraf 203 VVG, die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders und eine nachvollziehbare Begründung in Ihrem Erhöhungsschreiben. Fehlt die Begründung oder ist sie offensichtlich fehlerhaft, können Sie widersprechen und sich an den Ombudsmann wenden.
Bis wann muss ich spätestens reagieren?
Für die außerordentliche Kündigung gilt eine Frist von zwei Monaten ab dem Tag, an dem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist. Die Kündigung wirkt dann zum Zeitpunkt der Erhöhung. Für einen internen Tarifwechsel gibt es keine solche Frist, er ist jederzeit zum nächsten Monatsersten möglich.
Verliere ich beim internen Tarifwechsel meine Alterungsrückstellung?
Nein. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber dem Anbieterwechsel. Ihre angesparte Alterungsrückstellung wird beim Wechsel innerhalb derselben Gesellschaft vollständig auf den neuen Tarif angerechnet.
Was passiert, wenn ich den neuen Beitrag schlicht nicht zahlen kann?
Sprechen Sie frühzeitig mit dem Versicherer, statt die Abbuchungen einfach platzen zu lassen. Beitragsrückstände führen in einen Mahnprozess und am Ende in den Notlagentarif mit Minimalleistungen. Tarifwechsel, höhere Selbstbeteiligung oder der Wechsel in den Standard- beziehungsweise Basistarif sind fast immer der bessere Weg, bevor es so weit kommt.
Sollte ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Das ist nur in engen Grenzen möglich, etwa wenn Sie wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen. Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ist die Rückkehr gesetzlich nahezu ausgeschlossen. Planen Sie Ihre Entscheidung also so, als blieben Sie dauerhaft privat versichert.
Fazit
Eine Beitragserhöhung ist ärgerlich, aber sie ist auch ein Weckruf, den eigenen Tarif einmal gründlich zu prüfen. Die meisten Versicherten, die seit zehn oder fünfzehn Jahren nicht mehr hingeschaut haben, zahlen für ein Tarifwerk von gestern. Ihr stärkster Hebel ist der interne Tarifwechsel: Er kostet Sie eine schriftliche Anfrage und ein paar Stunden Vergleichsarbeit und bringt nicht selten mehr als 2.000 Euro Ersparnis im Jahr. Die Kündigung dagegen sollte das letzte Mittel bleiben, nicht das erste.






